Barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign steht für Fairness, Gleichberechtigung, Accessibility und eine hohe Usability der Websites

Inhalt

Definition der Barrierefreiheit beim Webdesign

Die Barrierefreiheit in Bezug auf Websites bedeutet, Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen guten und komfortablen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.

Definition der Barrierefreiheit beim Webdesign
Merkmale barrierefrei gestalteter Websites

Merkmale barrierefrei gestalteter Websites

  • Farblich kontrastreiche Gestaltung: Texte sind besser lesbar, Bilder besser zu erkennen.
  • Klare und einfache Sprache, verständliche Inhalte.
  • Alternative Textversionen für Bild- und Video-Material: Nützlich für Sehbehinderte.
  • Einfache Navigation der Website: Mit wenigen Klicks ans Ziel!

Vorteile durch barrierefreies Webdesign

Betrachten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Internetpräsenz als Chance! Sie ermöglichen es mehr Menschen, die Inhalte Ihrer Website zu erreichen und zu nutzen. Das Angebot Ihrer Produkte oder Dienstleistungen wird einer größeren Community zugänglich, was sich auch wirtschaftlich positiv für Sie auswirken kann.

Mit Ihrer barrierefreien Website nehmen Sie körperlich und geistig eingeschränkte Menschen mit ins Boot. Sie steigern Ihre Reichweite im Netz, wodurch Ihr Angebot verstärkt wahrgenommen wird.

Eine einfache und klar gehaltene Struktur der Homepage führt zu einer komfortablen und schnellen Bedienbarkeit. Traffic und Verweildauer können somit gesteigert werden.

Barrierefreies Webdesign hat darüber hinaus Vorteile für das Ranking Ihrer Homepage in den Suchmaschinen.

Vorteile durch barrierefreies Webdesign
Rechtliche Neuerung ab 2025!

Rechtliche Neuerung ab 2025!

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die Barrierefreiheit in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 gestärkt. Die Barrierefreiheit der Webprojekte ist ein wichtiger Faktor für Fairness und Gleichberechtigung gegenüber Menschen mit Handicap. Ihre Teilhabe an der digitalen Welt wird deutlich verbessert.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites laut BFSG diese Anforderungen erfüllen:

  • Texte sollen gut lesbar sein. Eine kontrastreiche Darstellung ist erforderlich.
  • Der Zugang zu den Inhalten der Website soll Screenreadern oder ähnlichen Geräten offenstehen.
  • Die Usability muss auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen optimal ausgelegt sein.

Diese Grundsätze müssen von Beginn an berücksichtigt werden.

Unser Angebot

Gemeinsam mit uns können Sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen des BFSG vorbereiten. Unser Team hat Erfahrung im Erstellen barrierefreier Websites. So machen Sie Ihr Web-Projekt für ein erweitertes Publikum erreichbar.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema!

Unser Angebot

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